Beim Rotlichtverstoß kommt es auf die Dauer der Rotphase an. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, spricht man vom „qualifizierten“ Rotlichtverstoß. Dann drohen nach dem Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim einfachen Verstoß sind es in der Regel 90 Euro und ein Punkt.
Wo ich ansetze
- Stationäre Rotlichtkameras: Lage der Induktionsschleifen, Eichung, Dauer der Gelbphase und Auswertung der Fotos
- Beobachtung durch die Polizei: Eine geschätzte Rotzeit ist oft ungenau, gerade wenn es um Bruchteile einer Sekunde geht
- Haltelinie und Kreuzungsbereich: Wo genau wurde gemessen, und wurde die Haltelinie tatsächlich bei Rot überfahren?
- Besondere Situationen: Einsatzfahrzeug, Grünpfeil, mitgezogen im Kolonnenverkehr
Fahrverbot vermeiden
Auch wenn der Verstoß feststeht, kann ein Fahrverbot im Einzelfall entfallen, etwa bei einem Augenblicksversagen ohne Gefährdung anderer. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, kläre ich nach Akteneinsicht.
Was Sie jetzt tun sollten
Keine Angaben zur Sache machen und mir das Schreiben senden. Ein Foto genügt.
Läuft die Frist am selben oder am nächsten Tag ab, rufen Sie bitte an: 07121 9083000.