Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt oder bei dem eine entsprechende Atemalkoholkonzentration gemessen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Dasselbe gilt für Fahrten unter der Wirkung bestimmter Drogen. Für Cannabis gilt seit 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Die Folgen beim ersten Verstoß
In der Regel 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung steigen Bußgeld und Fahrverbot deutlich.
Was ich prüfe
- Atemalkoholmessung: geeichtes Gerät, Wartezeit vor der Messung, Kontrollzeit und Doppelmessung
- Blutprobe: Zeitpunkt der Entnahme, Protokoll und Laborbefund
- Cannabis: Messwert, Messunsicherheit und die Frage, ob ein Mischkonsum mit Alkohol vorgeworfen wird
- Anordnung und Ablauf der Kontrolle
Abgrenzung
Liegen Ausfallerscheinungen vor oder werden 1,1 Promille erreicht, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Das ist dann kein Bußgeldverfahren mehr.
Was Sie jetzt tun sollten
Keine Angaben zur Sache machen, auch nicht zum Konsum. Senden Sie mir das Schreiben, sobald Sie es erhalten.
Läuft die Frist am selben oder am nächsten Tag ab, rufen Sie bitte an: 07121 9083000.