Rechtsanwalt Achim Unden VERKEHRSANWALT REUTLINGEN Rechtsanwalt Achim Unden Fachanwalt für Verkehrsrecht

Geblitzt? Nicht jede Messung hält.

Geschwindigkeitsmessungen sind Technik. Das Messgerät muss geeicht, richtig aufgestellt und von geschultem Personal bedient worden sein. Ob das so war, zeigt erst die vollständige Akte.

Was ich prüfe

  • Gültige Eichung und ordnungsgemäßer Aufbau des Messgeräts
  • Messprotokoll, Schulungsnachweis des Messbeamten, Beschilderung vor der Messstelle
  • Messdaten und Falldatensatz, bei Bedarf mit einem Sachverständigen
  • Richtiger Toleranzabzug und richtige Einstufung im Bußgeldkatalog
  • Fahrerfoto: Sind Sie als Fahrer eindeutig zu erkennen?
  • Verjährung und wirksame Zustellung

Viele Messverfahren gelten vor Gericht als „standardisiert“. Das Gericht prüft die Messung dann nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorgetragen werden. Genau deshalb lohnt sich der genaue Blick in die Messakte. Sie haben grundsätzlich auch ein Recht auf Einsicht in Messunterlagen, die nicht in der Bußgeldakte liegen.

Wann ein Fahrverbot droht

Beim Pkw in der Regel ab 31 km/h zu schnell innerorts und ab 41 km/h außerorts. Außerdem, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal um 26 km/h oder mehr zu schnell waren. Ob das Fahrverbot entfallen oder später angetreten werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Was Sie jetzt tun sollten

Machen Sie keine Angaben zur Sache, notieren Sie das Zustelldatum und senden Sie mir das Schreiben. Gegen den Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.

Läuft die Frist am selben oder am nächsten Tag ab, rufen Sie bitte an: 07121 9083000.