Rechtsanwalt Achim Unden VERKEHRSANWALT REUTLINGEN Rechtsanwalt Achim Unden Fachanwalt für Verkehrsrecht

Zu dicht aufgefahren? Die Messung muss stimmen.

Abstandsverstöße werden meist auf Autobahnen gemessen, von Brücken aus oder aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug mit Videoaufzeichnung. Maßstab ist der Abstand im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit, als Faustregel der „halbe Tacho“ in Metern.

Wann es ernst wird

Bei mehr als 100 km/h und einem Abstand von weniger als drei Zehnteln des halben Tachowerts droht in der Regel ein Fahrverbot. Je geringer der Abstand, desto höher Bußgeld und Dauer des Fahrverbots.

Was ich prüfe

  • Messverfahren, Eichung und Auswertung des Videos
  • Ob der Abstand über eine ausreichende Strecke unterschritten war oder nur kurz, etwa weil ein anderes Fahrzeug vor Ihnen eingeschert ist
  • Geschwindigkeit und Abstand zum Zeitpunkt der Messung, nicht nur auf einem Einzelbild
  • Fahreridentifizierung auf dem Video

Eine nur kurzzeitige Unterschreitung des Abstands, die Sie nicht verursacht haben, darf Ihnen nicht ohne Weiteres vorgeworfen werden. Das lässt sich oft erst anhand der vollständigen Videoaufnahme beurteilen.

Was Sie jetzt tun sollten

Keine Angaben zur Sache machen und mir das Schreiben senden. Das Video fordere ich mit der Akte an.

Läuft die Frist am selben oder am nächsten Tag ab, rufen Sie bitte an: 07121 9083000.