Ein Fahrverbot nach § 25 StVG ist keine Entziehung der Fahrerlaubnis. Es dauert ein bis drei Monate, danach dürfen Sie ohne Weiteres wieder fahren. Trotzdem trifft es viele hart, besonders wenn sie beruflich auf das Auto angewiesen sind.
Möglichkeiten, die ich prüfe
- Den Vorwurf selbst: Fällt der Verstoß weg oder wird er geringer eingestuft, entfällt oft auch das Fahrverbot
- Absehen vom Fahrverbot: bei besonderer Härte, etwa drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, häufig gegen eine höhere Geldbuße
- Augenblicksversagen: etwa ein übersehenes Verkehrsschild ohne grobe Nachlässigkeit
- Lange Verfahrensdauer: Liegt der Verstoß sehr lange zurück, kann das Fahrverbot seinen Zweck verloren haben
- Vier-Monats-Frist: Hatten Sie in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot, können Sie den Zeitpunkt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen, etwa für den Urlaub
Die Gerichte legen bei der Härte einen strengen Maßstab an. Ihre Angaben sollten deshalb gut belegt sein, zum Beispiel mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers.
Abgrenzung
Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde, etwa wegen Punkten in Flensburg oder einer MPU, betreue ich nicht.
Was Sie jetzt tun sollten
Senden Sie mir das Schreiben möglichst früh. Je eher ich die Akte kenne, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Läuft die Frist am selben oder am nächsten Tag ab, rufen Sie bitte an: 07121 9083000.