Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät in die Hand nimmt und benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO. Das gilt nicht nur fürs Telefonieren, sondern auch für Navi, Tablet oder Musik-App. Die Regelsanktion für Autofahrer sind 100 Euro und ein Punkt. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen höhere Bußgelder, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Was ich prüfe
- Beweis: Ist auf dem Foto oder nach der Zeugenaussage wirklich ein Gerät in der Hand zu erkennen, und wurde es benutzt?
- Erlaubte Nutzung: Sprachsteuerung, Freisprecheinrichtung oder ein kurzer Blick auf ein fest angebrachtes Gerät sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
- Stehendes Fahrzeug: Bei vollständig ausgeschaltetem Motor ist die Nutzung erlaubt
- Fahreridentifizierung und Verwechslung, etwa mit einem anderen Gegenstand in der Hand
Gerade bei Beobachtungen durch Polizeibeamte im fließenden Verkehr lohnt sich der genaue Blick in die Akte: Wie lange, aus welcher Entfernung und aus welchem Winkel wurde beobachtet?
Was Sie jetzt tun sollten
Keine Angaben zur Sache machen, auch nicht zur Frage, wer gefahren ist. Senden Sie mir den Anhörungsbogen oder den Bescheid.
Läuft die Frist am selben oder am nächsten Tag ab, rufen Sie bitte an: 07121 9083000.