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    Führerschein und Unfall ‐ mögliche Konsequenzen

    Die Führerscheinbehörde kann bei begründeten Zweifeln an der Fähigkeit des Führers einen Entzug der Fahrerlaubnis erwägen.

    Bei erheblichen Verkehrsverstößen können Eignungszweifel geweckt werden, bspw. wenn der Faher sich beharrlich über Verkehrsvorschriften hinwegsetzt. Bei einem erstmaligen Verstoß können diese Zweifel i.d.R. nicht geweckt werden.

    Achtung: Ein solcher Entzug ist Punkteunabhängig. Eignungszweifel bestehen nach § 4 StVG auf jeden Fall bei Erreichen von 8 Punkten im Verkehrszentralregister. Allerdings können auch außerhalb des Punktesystems Eignungszweifel begründet werden.

    Auch hier gilt: Alle Umstände des Einzelfalles sind entscheidend.

    Achtung: Auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann der Führerschein entzogen werden. Bei Einnahme von harten Drogen (Ecstasy, LSD, Kokain etc.) ‐ außerhalb des Teilnahme am Straßenverkehr ‐ kann auch bei einmaligem Konsum der Füherschein entzogen werden, vgl. Verwaltungsgerichtshof Ba‐Wü, NZV 2002.

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Mögliche Strafen sind Fahrverbot und/oder der Entzug der Fahr‐ erlaubnis. Im letztgenannten Fall hat der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist einen Neuantrag auf Erteilung eines Führerscheins zu stellen. Ggf. wird die Führer‐ scheinbehörde eine MPU verlangen.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Achim Unden

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